Die Rettungsgasse rettet Leben!
Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen. (Quelle: Wikipedia)
Ab 2017 neu geregelt und vereinfacht
Eine Rettungsgasse muss künftig bereits gebildet werden, sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit und zähflüssigem Verkehr fahren. Bislang galt dies nur bei Stillstand.
Die Gasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden gebildet werden. Heißt also: Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Dabei kann auch der Standstreifen benutzt werden.
Gesetzliche Regelung:
§ 11 Abs. 2 StVO vom 14. Dezember 2016: Link
Rettungsgasse 2017